Landwirtschaftsnews

Ausgabe Sommer 2025:

Unterliegt die landwirtschaftliche Direktvermarktung der Sozialversicherung?

Sozialversicherungsrechtliche Unterschiede im Bereich der landwirtschaftlichen Direktvermarktung

Rechtstipp: Nachkauf verjährter Zeiten in der Pensionsversicherung prüfen

Wann sollte ein Nachkauf verjährter Pensionsversicherungszeiten erfolgen?

Maul- und Klauenseuche – Importverbote und aktuelle Entwicklungen

Zweites MKS-Verordnungsmaßnahmenpaket mit 14. April 2025 in Kraft getreten

Was müssen Abfindungsbrenner beachten?

Strenge Regelungen für Inhaltsstoffe und Kennzeichnung von Abfindungsbrand

Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken (Grunderwerbsteuer)

Wie wird die Grunderwerbsteuer bei Übertragungen innerhalb und außerhalb der Familie bemessen?

Wichtige Grenzwerte im Bereich der Land- und Forstwirtschaft 2025

Auflistung der wichtigsten steuerrechtlichen Grenzwerte des Jahres 2025

Tipps, was bei der Bearbeitung von Reklamationen vermieden werden sollte

Erzeugen Sie Weiterempfehlungen mit gut erledigten Reklamationen.

Was müssen Abfindungsbrenner beachten?

Abfindungsbrand kann in Österreich von jeder Person hergestellt werden, welche mindestens 18 Jahre alt ist und die selbstgewonnenen Brennstoffe (insbesondere Stein- und Kernobst) selbst besitzt. Der unter Abfindung hergestellte Alkohol darf nur an nachfolgende Personen veräußert werden:

Ein Verkauf über Händlerinnen bzw. Händler oder den Lebensmitteleinzelhandel ist nicht zulässig. Weiters ist es der Abfindungsbrennerin bzw. dem Abfindungsbrenner verboten, abfindungsweise hergestellten Alkohol außerhalb des Steuergebietes (außerhalb von Österreich) zu verbringen oder verbringen zu lassen.

Inhaltsstoffe und Kennzeichnung

Wichtig im Rahmen der Herstellung ist, dass nur heimische Obstarten gebrannt werden dürfen. Die Verarbeitung von Getreide oder Kartoffeln zu Spirituosen ist (außer wenn entsprechende Ausnahmegenehmigungen vorhanden sind) nicht erlaubt. Wird Abfindungsbrand veräußert oder ausgeschenkt, so muss der Käuferin bzw. dem Käufer oder der Konsumentin bzw. dem Konsumenten gegenüber zudem kenntlich gemacht werden, dass es sich um Abfindungsbrand handelt. Um dies zu gewährleisten, müssen Abfindungsbrenner auf dem Etikett des Brands auf die Herstellung des Alkohols unter Abfindung hinweisen, z. B. „Abfindungsbrand“, „unter Abfindung hergestellt“ oder „Abfindungsbrennerei“. Fehlt dieser Hinweis, so drohen empfindliche Strafen.

Stand: 25. Mai 2025

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