Landwirtschaftsnews

Ausgabe Herbst 2025:

Wichtige steuerliche Änderung bei Urlaub am Bauernhof

Anhebung des pauschalen Betriebsausgabensatzes auf 50 %.

Arbeitsleistung im Rahmen der bäuerlichen Nachbarschaftshilfe

Was muss bei der Verrechnung der eigenen Arbeitsleistung beachtet werden?

Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Bauland

Umwidmungszuschlag soll zur Budgetsanierung beitragen.

Häusliche Nebenerwerbe in der Land- und Forstwirtschaft

Unterliegt der häusliche Nebenerwerb der Steuer- und Sozialversicherungspflicht?

Freies Betretungsrecht im Wald

Welche Aktivitäten dürfen im Wald ausgeübt werden?

VwGH: Abgabe von UVA für Verzicht auf umsatzsteuerliche LuF-Pauschalierung ausreichend

Keine gesonderte Erklärung beim Verzicht auf die LuF-Pauschalierung mehr notwendig.

Wie kann ein Social-Media-Auftritt die Direktvermarktung von Hofprodukten unterstützen

Mit Authentizität und Aktualität zu mehr Kundenbindung.

Freies Betretungsrecht im Wald

Gerade in den Sommer- und Herbstmonaten genießen viele Menschen Spaziergänge in der freien Natur und vor allem in Waldgebieten. Hierbei gilt der Grundsatz des freien Betretungsrechtes, wonach jedem das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung frei gestattet ist. Dies gilt grundsätzlich sowohl für öffentliche als auch private Waldflächen. Dabei gilt es zu beachten, dass bestimmte Tätigkeiten einer Zustimmung der Waldeigentümerin bzw. des Waldeigentümers bedürfen bzw. dass diese/dieser (behördlich genehmigte) Betretungsverbote verhängen kann.

Zustimmungspflichtige Tätigkeiten

Nachfolgende Tätigkeiten bedürfen der Zustimmung des Waldeigentümers:

Ausnahmen vom freien Betretungsrecht

Hinweisschilder wie „Betreten verboten“ sind rechtlich nur gültig, wenn sie von Behörden genehmigt wurden oder sich auf konkrete Gefahren beziehen.

Stand: 26. August 2025

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