Landwirtschaftsnews

Ausgabe Winter 2025:

Änderungen beim Arbeitslosengeld ab Jänner 2026

Nebenerwerbslandwirte wesentlich von der Änderung betroffen.

Hausverkauf von Backwaren (Kekserl) in der Weihnachtszeit – was ist zu beachten?

Unterliegt der Verkauf von Backwaren der Steuer- und Sozialversicherungspflicht?

Änderungen bei der SV-Anmeldung von Arbeitnehmern ab 1. Jänner 2026

Angabe der vereinbarten Arbeitszeit im Zuge der Anmeldung nunmehr verpflichtend.

Verkauf im eigenen Hofladen – was muss beachtet werden?

Wichtige steuerliche Grenzen im Rahmen des Ab-Hof-Verkaufs.

Inkrafttreten der EU-Entwaldungsverordnung verschoben

Welche Landwirte betrifft die EU-Entwaldungsverordnung?

Voraussichtliche SV-Werte 2026

Deutlicher Anstieg bei der SV-Höchstbeitragsgrundlage.

Wie ändert sich der Einkommensteuertarif im Jahr 2026?

Inflationsbedingte Anpassung des Einkommensteuertarifs.

Voraussichtliche SV-Werte 2026

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich. Kürzlich hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2026 veröffentlicht. Die Aufwertungszahl für das Jahr 2026 beträgt 1,073. Die Geringfügigkeitsgrenze wird jedoch nicht angehoben und bleibt betraglich unverändert.

Geringfügigkeitsgrenze

Geringfügigkeitsgrenze monatlich

€ 551,10

Grenzwert für die Dienstgeberabgabe

€ 826,65

 Höchstbeitragsgrundlage 

Höchstbeitragsgrundlage monatlich

€ 6.930,00

Höchstbeitragsgrundlage täglich

€ 231,00

Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen

€ 13.860,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen

€ 8.085,00

Höchstbeitragsgrundlage jährlich

€ 97.020,00

Grenzbeträge Dienstnehmeranteil zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag

bis € 2.225,00

0 %

über € 2.225,00 bis € 2.427,00

1 %

über € 2.427,00 bis € 2.630,00

2 %

über € 2.630,00

2,95 %

Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen: 

bis € 2.225,00

0 %

über € 2.225,00 bis € 2.427,00

1 %

über € 2.427,00

1,15 %

 Monatliche Beitragsgrundlage

für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten

€ 1.113,60

(täglich € 37,12)

für Zivildiener

€ 1.566,00

(täglich € 52,20)

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 25. November 2025

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